Stiller Macher 2016    
     
Pirmin Meier, Aarau
 

Am 19. Mai 1976 bestand Pirmin Meier als damaliger Aargauer Verfassungsrat darauf, trotz Widerstand innerhalb der CVP-Fraktion einen Antrag zu stellen für einen besseren Schutz der Würde der Kreatur. Zwar wurde sein Antrag zunächst abgelehnt, jedoch später wieder aufgegriffen, um dann seinen Niederschlag im § 14 der Verfassung des Kantons Aargau vom 25. Juni 1980 zu finden - und damit erstmalig in einer Kantonsverfassung!

Pirmin Meier selbst hatte diese "kleine Episode" aus seiner Politikerzeit vergessen. Doch genau diese erwies sich nicht nur in seinem Heimatkanton als nachhaltig:

Seit dem 17. Mai 1992 ist die "Würde der Kreatur" auch durch die Schweizer Bundesverfassung geschützt. "Der Bund erlässt Vorschriften über den Umgang mit Keim- und Erbgut von Tieren, Pflanzen und anderen Organismen. Er trägt dabei der Würde der Kreatur sowie der Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt Rechnung und schützt die genetische Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten."

Am 1. September 2008 traten, nach einem politisch steinigen Weg, das vollständig revidierte Tierschutzgesetz vom 16. Dezember 2005 (TSchG) wie auch die ebenfalls vollständig revidierte Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 (TSchV) in Kraft.

Pirmin Meier - und damit auch der Kanton Aargau - dachten und agierten wegweisend. Als erstes Land überhaupt hat die Schweiz "Die Würde der Kreatur" in der Verfassung verankert. Bei uns gilt das Tier nicht mehr als Sache!

 

Stiller Mcher 2016 - Pirmin Meier 
 
 

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